Betreutes Wohnen in Wohnanlagen und Residenzen

Foto: Hände, die sich halten

Es gibt verschiedene Formen der Betreuung, je nach individuellem Bedarf. So gibt es Personen, die in ihrer eigenen Wohnung leben und Unterstützung von ihrem Einzelfallhelfer oder einem ambulanten Pflegedienst erhalten, je nach Bedarf wenige Stunden pro Woche oder mehr. Hierbei ist oft nur wichtig, dass die zu betreuende Person an ihre regelmäßigen Pflichten erinnert wird, also eine Hilfestellung für alltägliche Erledigungen erfährt.

Als Wohnform gehört Betreutes Wohnen nicht zu den Heimen im Sinne des Heimgesetzes. Rechtlich besteht jeweils ein eigenständiger Haushalt mit Pflege- und Betreuungsleistungen, dessen Inhalte vertraglich geregelt sind.

Ziele

Selbstständig und selbstbestimmt die freie Wahl der Wohnung zu haben, ist ein grundsätzliches menschliches Bedürfnis. Oberstes Ziel ist daher, den Betroffenen so wenig Verantwortung wie nötig abzunehmen, um sie dabei zu fördern, ihr Leben selbstständig zu gestalten bzw. eine Unterbringung in einem Altenheim oder Altenpflegeheim zu vermeiden oder so weit wie möglich hinauszuschieben.

Es gilt ferner der Grundsatz, dass auch Menschen mit geistiger Behinderung ein Recht auf freie Wohnungswahl und Unverletzlichkeit ihrer Wohnung haben.

Anbieter für Betreutes Wohnen im Barriereführer

Bathildisheim e. V.

Seniorenresidenz ars vivendi

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