Barrierefrei Leben - Wohnraumanpassung

In der eigenen und vertrauten Wohnung alt zu werden, ist für viele Menschen ein erstrebenswertes Ziel. Als Alternative für einen Umzug in eine andere geeignete Wohnung gibt es die Möglichkeit, den Wohnraum an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Pflegebedürftige können finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes erhalten.

Wohnraumanpassung bedeutet:

  • Die Wohnung entsprechend der Lebensführung älterer oder behinderter Menschen zu verändern.
  • Die Wohnung mit Hilfsmitteln und Gegenständen so einzurichten, dass eine selbständige aushaltsführung auch mit Behinderung möglich ist.
  • Die Umgestaltung einzelner Zimmer, z. B. des Bades, weil die vorherige Einrichtung nicht mehr genutzt werden kann.

Voraussetzungen zur Wohnraumanpassung

Eine Empfehlung zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes gibt der Medizinische Dienst der Krankenkassen oder eine Pflegefachkraft an Ihre zuständige Pflegekasse weiter. Diese nimmt dann Kontakt mit den Pflegebedürftigen oder behinderten Patienten auf und berät sie. Eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Der Zuschuss ist vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag zu beantragen. Die Pflegekasse stellt die finanziellen Mittel zur Verfügung, wenn kein anderer Leistungsträger vorrangig verpflichtet ist. Für den gesamten Umbau stellt die Pflegekasse bis zu 2557,00 EUR bereit.

Voraussetzungen sind, dass

  • die häusliche Pflege dadurch überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert wird;
  • eine Überforderung der Leistungskraft des Pflegebedürftigen und der Pflegekraft vermieden wird;
  • eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.

Auch für Umbauten, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sind (z. B. Türverbreiterungen, festinstallierte Rampen) oder für den Ein- und Umbau von Mobiliar, das individuell angefertigt werden muss (z. B. mit dem Rollstuhl unterfahrbare Einrichtungsgegenstände, Austausch der Badewanne durch eine Dusche), gibt es einen Zuschuss.

Diesen Zuschuss gibt es für die eigene Wohnung oder für den Haushalt, in dem der Pflegebedürftige lebt. Es muss sich dabei um den Lebensmittelpunkt der pflegebedürftigen Person handeln. Zu beachten ist, dass bei solchen Umbauten möglicherweise die Zustimmung des Eigentümers oder Vermieters, in bestimmten Fällen von der Baubehörde erforderlich sein kann. Sind zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund einer veränderten Pflegesituation andere Umbauten erforderlich, ist ein weiterer Zuschuss möglich.

Beratung und Unterstützung erhalten Sie bei den Mitarbeitern der zuständigen Pflegekasse.

Infos rund um das Bauen

Hessische Bauordnung (HBO):
www.nullbarriere.de/bauordnung-hessen.htm

Hessische Bauordnung:
www.nullbarriere.de/bauordnung-hessen.htm

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