Verkehrsministerkonferenz am 4. Mai 2011

06. Mai. 2011

Berlin, Mittwoch, 4. Mai 2011: BKB-Anforderungen zum barrierefreien Schienenpersonennahverkehr so weit wie möglich umsetzen

Die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern (VMK) hat die Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) gebeten, die im Auftrag des BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit entwickelten Anforderungen zum barrierefreien Regionalverkehr „so weit wie möglich“ zu berücksichtigen.

Die in einem Lastenheft zusammengefassten Anforderungen waren vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), dem Institut für barrierefreie Gestaltung und Mobilität (IbGM) und dem Deutschen Schwerhörigenbund (DSB) erarbeitet worden. Der Deutsche Behindertenrat hatte der VMK das Lastenheft vorgelegt. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Hubert Hüppe, hatte sich zuvor bei der VMK dafür eingesetzt, das Thema barrierefreier Schienenpersonennahverkehr auf die Tagesordnung zu setzen und einen Vertreter der Autoren als Experten einzubeziehen.

„Der Beschluss der VMK wird die Bahnreisemöglichkeiten behinderter Menschen durch eine optimierte Ausstattung der Fahrzeuge erheblich verbessern“ ist sich Andreas Bethke, der Vorsitzende des BKB, sicher. „Es ist ein klarer Beleg für die Qualität der geleisteten Arbeit“ so Bethke weiter, „dass das BKB-Lastenheft zu dem Referenzdokument für die weitere Entwicklung der Barrierefreiheit im Schienenpersonennahverkehr erklärt wird.“

„Die Empfehlung ermöglicht es, einen hohen Stand der Technik zur Barrierefreiheit flächendeckend in die Ausschreibungen von Verkehrsleistungen im SPNV aufzunehmen“, ergänzt Dr. Volker Sieger, der wissenschaftliche Leiter des IbGM und Mitautor des Lastenheftes.

Bislang orientieren sich die Bundesländer bei der Ausstattung der Fahrzeuge ebenso wie die Betreiber und Fahrzeughersteller an unzureichenden europäischen Vorgaben. Diese Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI PRM) werden von den deutschen Behindertenverbänden seit langem kritisiert. „Die TSI PRM spiegeln lediglich den Minimalkonsens aller EU-Staaten wider“, erläutert Sieger.

Gemeinsam mit dem DBSV konnte das IbGM in einer eigens für die VMK erstellten Synopse darlegen, dass die Anforderungen des BKB-Lastenheftes den europäischen Vorgaben nicht widersprechen.

Das Lastenheft ist unter der Internetadresse www.barrierefreiheit.de/barrierefreier_regionalverkehr.html online als barrierefreie PDF-Datei abrufbar und kann als Broschüre beim BKB kostenfrei bestellt werden.

Kontakt und weitere Informationen:

BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
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Geschäftsführer
Mobil: 01 51 / 51 92 66 68
Marienstraße 30
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Das BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V. ist ein Verband von 15 bundesweit tätigen Sozial- und Behindertenverbänden. Die großen Behinderungsgruppen sind in ihm vertreten. Sein Ziel ist die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), insbesondere die Herstellung von Barrierefreiheit. Das BKB wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Projekt “Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen” unterstützt.

Pressemitteilung:
Uta Deiß
Assistentin des Geschäftsführers
BKB Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e. V.
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10117 Berlin

Telefon: 0 30 / 3 00 23 10 – 10
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Weitere Informationen:

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E-Mail: pr@bathildisheim.de

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